Solarspitzengesetz 2025: Was bedeutet es für Photovoltaikanlagen?

10. Februar 2025 | Christian Koch

KLE Energie GmbH

Mit dem neuen Solarspitzengesetz reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Zahl von Photovoltaikanlagen und die damit verbundenen Herausforderungen. Während der Ausbau erneuerbarer Energien ein Erfolg ist, stellt er auch das Stromnetz vor große Herausforderungen. Im Jahr 2024 gab es bereits 457 Stunden mit negativen Strompreisen, was bedeutet, dass in diesen Zeiten mehr Strom produziert als verbraucht wurde. Das neue Gesetz soll Anreize schaffen, diese Ungleichgewichte auszugleichen und den Eigenverbrauch zu optimieren. Doch was bedeutet das konkret für Anlagenbetreiber? 


Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick: 

Maximal 60 % Einspeisung ohne Smart Meter 

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen: 

  • Betreiber neuer Anlagen dürfen nur 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen, sofern kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) vorhanden ist. 
  • Sobald ein Smart Meter installiert ist, entfällt diese Begrenzung vollständig. 
  • Die Regelung bezieht sich auf die Leistung, nicht auf die Energie. Das bedeutet: Wer auf Speicherlösungen, intelligente Verbraucher oder eine Ost-West-Ausrichtung der Module setzt, hat kaum Abregelungsverluste, weil er die Energie selbst nutzt. 

Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen 

  • Betreiber erhalten in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Einspeisevergütung mehr. 
  • Durch den neuen Nachholmechanismus können diese Verluste jedoch kompensiert werden: Die entgangenen Vergütungen werden nach Ende der regulären EEG-Förderung nachgeholt, d. h. die Verluste werden durch längere Laufzeit der Förderung ausgeglichen.
  • Eigenverbrauch wird somit noch attraktiver, da Betreiber durch gezielte Nutzung von Speichern oder Steuerung des Verbrauchs (z. B. durch das Laden eines E-Autos oder den Betrieb einer Wärmepumpe) ihre Verluste minimieren können. 

Erleichterte Direktvermarktung und Flexibilitäten

  • Die Direktvermarktung wird durch neue Regelungen vereinfacht. 
  • Betreiber haben mehr Flexibilität, selbst zu entscheiden, wie sie ihren Strom am besten nutzen und verkaufen. 
  • Dies könnte langfristig attraktiv sein, insbesondere bei weiter steigender Stromnachfrage und zunehmender Bedeutung der Flexibilität im Energiemarkt. 
  • Ab 2026 wird es eine Pauschaloption zur Vermarktung von Flexibilitäten wie bspw. Speicher und E-Autos geben, sodass Hausbesitzer diese einfacher vermarkten können und neue Erlöspotenziale eröffnet werden.

Was ist mit Bestandsanlagen? 

  • Betreiber bestehender Anlagen können freiwillig in die neue Regelung wechseln.
  • Als Anreiz wird ihre Einspeisevergütung um 0,6 Cent pro kWh erhöht.
  • Ein Wechsel kann sich insbesondere dann lohnen, wenn viel Eigenverbrauch zu Zeiten hoher PV-Erzeugung möglich ist.
  • Ansonsten können Bestandsanlagen auch einfach unverändert gem. ihrer bisherigen Vergütungsregeln weiterbetrieben werden (es gilt Bestandsschutz).

Warum sind diese Änderungen notwendig? 

Photovoltaik erlebt in Deutschland einen regelrechten Boom. Allein im Jahr 2024 wurden 16,2 Gigawatt an neuer Solarleistung installiert. Doch dieser Erfolg bringt auch Herausforderungen mit sich: 

  • An besonders sonnigen Tagen wird häufig mehr Strom produziert als verbraucht, was zu negativen Strompreisen führt. 
  • Die Anzahl der Stunden mit negativen Preisen lag 2024 bereits bei 457 Stunden – ein Wert, der voraussichtlich weiter steigen wird. 
  • Gleichzeitig belasten unkontrollierte Einspeisungen das Stromnetz, was aufwändige Stabilitätsmaßnahmen erforderlich macht. 

Bislang wurden Betreiber vor allem für die maximale Einspeisung belohnt, was nicht immer im Interesse der Netzstabilität war. Das neue Gesetz setzt gezielt Anreize für eine flexiblere Nutzung und den optimierten Eigenverbrauch. 


Was sollten Betreiber jetzt tun? 

Neue Anlagen: 

  • Speicherlösungen von Anfang an einplanen, um den Eigenverbrauch zu maximieren und Windstrom im Winter zu nutzen.
  • Speicher werden künftig sinnvollerweise größer dimensioniert, um von einem höheren Eigenverbauch und Flexibilitätspotentialen zu profitieren.
  • Intelligente Steuerungssysteme nutzen, z. B. zur E-Auto-Ladung oder Wärmepumpensteuerung. 
  • Smart Meter frühzeitig einbauen, um die volle Einspeisung nutzen zu können. 
  • Flexibel bleiben und auf Produkte setzen, bei denen Vermarkter und Versorger auch in Zukunft frei gewählt werden können.

Bestandsanlagen: 

  • Wechsel in die neue Regelung prüfen – vor allem bei hohem Eigenverbrauch kann sich dies lohnen. 
  • Strategien zur Eigenverbrauchsoptimierung umsetzen, etwa durch smarte Lastmanagement-Systeme oder zusätzliche Speicher. 

Fazit:

Das Solarspitzengesetz stellt einen wichtigen Schritt zur Anpassung der Energiewende an die neuen Herausforderungen dar. Betreiber von Photovoltaikanlagen sind gefordert, sich mit den neuen Regeln auseinanderzusetzen und ihre Anlagen entsprechend zu optimieren. Wer frühzeitig auf Speicher, smarte Steuerung und eine intelligente Verbrauchsstrategie setzt, kann nicht nur Netzüberlastungen vermeiden, sondern auch wirtschaftlich von den Änderungen profitieren. 

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