KLE Energie GmbH

Autor
Christian Koch

Aktualisiert am
15. April 2026

Energiespeicher

PV-Speicher Saar: Neue Förderung für Batteriespeicher in saarländischen Unternehmen

Steigende Energiepreise, zunehmende Netzbelastungen und der Wunsch nach mehr Planungssicherheit stellen viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen im Saarland sind auf eine verlässliche und wirtschaftliche Stromversorgung angewiesen. Photovoltaikanlagen leisten bereits einen wichtigen Beitrag zur Eigenstromerzeugung. Ihr volles Potenzial entfalten sie jedoch erst in Kombination mit einem Batteriespeicher. Mit dem neuen Förderprogramm „PV‑Speicher Saar“, das am 01.04.2026 in Kraft getreten ist, unterstützt das Saarland gezielt die Installation von Stromspeichern in Verbindung mit neu errichteten PV‑Anlagen. Dieser Beitrag erläutert die Inhalte der Richtlinie verständlich und praxisnah.

 

Ziel des Förderprogramms „PV-Speicher Saar“

Das Mittelstandsprogramm „PV-Speicher Saar“ verfolgt das Ziel, Unternehmen bei der Bewältigung dauerhaft hoher Energiepreise zu unterstützen. Gerade mittelständische Betriebe sind von Preisschwankungen besonders betroffen. Gleichzeitig besteht ein hoher Bedarf an einer stabilen und planbaren Stromversorgung, um Produktionsprozesse und betriebliche Abläufe abzusichern.

Das Förderprogramm versteht sich als gegensteuernde Maßnahme zur Energiepreiskrise und richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen im Saarland (KMU), die bislang nicht über andere Landesprogramme in diesem Bereich gefördert werden konnten. Durch den Einsatz von Batteriespeichern soll der Eigenverbrauch von Solarstrom erhöht und die Netzabhängigkeit reduziert werden.

Warum Batteriespeicher für Unternehmen sinnvoll sind

Ein Batteriespeicher erweitert eine Photovoltaikanlage entscheidend. Während PV-Anlagen Strom nur bei Sonneneinstrahlung erzeugen, ermöglicht ein Speicher die zeitliche Entkopplung von Erzeugung und Verbrauch.

Für Unternehmen ergeben sich daraus mehrere Vorteile:

  • Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils von Solarstrom
  • Reduzierung von Strombezug zu teuren Spitzenzeiten
  • Entlastung des Stromnetzes durch netzdienlichen Betrieb
  • Höhere Versorgungssicherheit bei Lastspitzen
  • Bessere Planbarkeit der Energiekosten

Insbesondere Betriebe mit konstantem oder hohem Tagesstrombedarf profitieren davon, selbst erzeugten Strom auch außerhalb der Erzeugungszeiten nutzen zu können.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung und Installation eines stationären, ortsfesten Batteriespeichersystems auf Basis von Lithium-Ionen oder höherwertiger Technologie. Voraussetzung ist die gleichzeitige Errichtung einer neuen, an das öffentliche Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage. Die Förderung läuft noch bis zum 31.12.2028.

Nicht förderfähig sind Erweiterungen bestehender PV-Anlagen. Die Förderung ist auf ein Speichersystem pro Gebäude oder Gebäudekomplex beschränkt.

Die Förderung gilt ausschließlich für Anlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden, die nicht zusätzlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Damit richtet sich das Programm klar an Unternehmen mit eigenständiger gewerblicher Infrastruktur.

Zielgruppe des Förderprogramms

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen im Saarland, die der Definition von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen gemäß EU-Recht entsprechen. Voraussetzung sind:

  • Die Betriebsstätte weist zum Zeitpunkt der Antragstellung einen jährlichen Stromverbrauch von mindestens 5.000 kWh auf.
  • Bei gemischt genutzten Gebäuden ist der Stromverbrauch der Betriebsstätte über einen separaten Zähler nachzuweisen.
  • Das Unternehmen erfüllt die KMU-Definition.
  • Unternehmen, die faktisch von Großunternehmen kontrolliert werden, sind ausgeschlossen.

Technische Anforderungen

Damit die Anlagen förderfähig sind, müssen bestimmte technische Vorgaben eingehalten werden.

Anforderungen an die PV-Anlage

  • Neuinstallation mit einer Mindestleistung von 5 kWp
  • Netzgekoppelter Betrieb am öffentlichen Stromnetz

Anforderungen an den Batteriespeicher

  • Lade- und Entladeleistung von mehr als 4,2 kW
  • Mindestens 6,5 kWh nutzbare Lade- und Entladetiefe
  • Speichergröße (kWh) maximal 130 Prozent der installierten PV-Leistung (kWp)
  • Absolute Obergrenze der förderfähigen Speichergröße: 153 kWh
  • Erfüllung der Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes §14a als steuerbare Verbrauchseinrichtung

Weitere Vorgaben

  • Nachweis der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme
  • Installation durch anerkannte Fachfirmen im Saarland
  • Einhaltung aller relevanten Normen
  • Registrierung von PV-Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister
  • Die Anlage muss mindestens 5 Jahre betrieben werden

Die genauen Verordnungen und Bedingungen lassen sich in den Förderrichtlinien zu PV-Speicher-Saar nachlesen.

Was nicht gefördert wird

  • Gebrauchte Anlagen oder Eigenbauten
  • Leasingmodelle
  • Eigenleistungen
  • MwSt., wenn vorsteuerabzugsberechtigt
  • Finanzierungskosten, Werbung, Vertrieb
  • Nachträgliche Mehrkosten / Nachträge

Höhe und Art der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines Zuschusses mit Festbetragsfinanzierung.

Förderhöhe

  • Die „PV-Speicher Saar“ Fördersumme beträgt 200 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität.
  • Die Mindestfördersumme beträgt 1.300 Euro.
  • Die Förderung zählt als De-minimis-Beihilfe. Der gesamte Förderbetrag ist auf 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren begrenzt.

Praxisbeispiel: So berechnet sich die Förderung konkret

Ein Unternehmen im Saarland installiert eine neue Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 50 kWp. Nach den Förderbedingungen darf die förderfähige Speichergröße maximal 130 Prozent der installierten PV‑Leistung betragen.

In diesem Fall ergibt sich somit eine maximal förderfähige Speicherkapazität von 65 kWh (50 kWp × 130 Prozent). Nutzt das Unternehmen diese Förderobergrenze vollständig aus und installiert einen Batteriespeicher mit 65 kWh nutzbarer Kapazität, erhält es bei einer Förderhöhe von 200 Euro pro kWh einen Zuschuss in Höhe von 13.000 Euro.

Dieses Beispiel zeigt, dass insbesondere bei größeren PV‑Anlagen erhebliche Förderbeträge möglich sind und sich die Kombination aus Photovoltaik und Batteriespeicher wirtschaftlich deutlich attraktiver gestaltet.

Antragstellung über das Förderportal Saarland

Die Antragstellung für das Programm „PV-Speicher Saar“ erfolgt über das Förderportal des Saarlandes. Über die Plattform können Sie sich registrieren, Förderanträge stellen und den Bearbeitungsstatus einsehen.

Den Zugang zur Registrierungsseite finden Sie unter folgendem Link: Förderportal-Saarland

Vor der Antragstellung empfiehlt sich eine sorgfältige technische und wirtschaftliche Planung, um sicherzustellen, dass alle Fördervoraussetzungen erfüllt werden.

Ablauf der Förderung

  1. Anlage errichten
  2. Antrag nach Fertigstellung (über das Förderportal des Saarlandes)
  3. Nachweise einreichen:
    • Rechnung & Zahlungsbeleg
    • Marktstammdatenregister (PV + Speicher)
    • §14a‑Bestätigung Netzbetreiber
    • Letzte Stromrechnung vor Installation
    • De‑minimis‑Erklärung

Fazit: Attraktive Förderung für den saarländischen Mittelstand

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