
Autor
Christian Koch
Aktualisiert am
28. Oktober 2025
Photovoltaik
Einspeisevergütung bleibt aus – was Sie als Betreiber:in jetzt tun können
Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Element für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen. Doch was tun, wenn der Netzbetreiber – etwa Westnetz – die Vergütung nicht zahlt? In Rheinland-Pfalz und anderen Regionen häufen sich die Fälle. Die Bundesnetzagentur hat inzwischen ein erstes Verfahren wegen verspäteter Zahlungen eingeleitet – ein deutliches Signal an die Branche. In diesem Beitrag erfahren Sie, woran es liegen kann, wie Sie Ihre Ansprüche sichern und welche Schritte Sie konkret unternehmen sollten.
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich geregelte Zahlung für Strom, den Sie aus Ihrer PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeisen. Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Höhe der Vergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Anlagengröße ab
Warum wird nicht gezahlt?
Die Gründe für ausbleibende Zahlungen sind vielfältig:
| Ursache | Beschreibung |
| Fehlende Registrierung | Anlage nicht oder fehlerhaft im Marktstammdatenregister gemeldet |
| Unvollständige Unterlagen | Zählerdaten, Inbetriebnahmeprotokoll oder Einspeisevertrag fehlen |
| Technische Probleme | Zähler nicht korrekt angebunden oder Daten nicht übermittelt |
| Abrechnungsverzug | Netzbetreiber verzögert die Auszahlung ohne klare Kommunikation |
| Systemumstellungen | Neue Abrechnungssysteme führen zu Übergangsproblemen |
Wichtig zu wissen: KLE Energie übernimmt die Registrierung
Als Betreiber:in einer PV-Anlage, die über KLE Energie realisiert wurde, müssen Sie sich um Themen wie die Registrierung im Marktstammdatenregister, die Zähler- oder Inbetriebnahme Meldungen nicht selbst kümmern – wir übernehmen das für Sie. In der Regel erfolgt die Anmeldung frühzeitig und vollständig. Verzögerungen bei der Auszahlung liegen daher in den allermeisten Fällen beim Netzbetreiber.
Aktueller Fall: Bundesnetzagentur greift ein
Laut einem Artikel auf pv-magazine.de (Link) hat die Bundesnetzagentur erstmals ein Verfahren gegen einen Netzbetreiber eingeleitet, weil die Einspeisevergütung nicht fristgerecht gezahlt wurde. Das zeigt: Die Behörde nimmt das Thema ernst und reagiert auf Beschwerden von Betreiber:innen.
Was Sie jetzt tun sollten
Unterlagen prüfen
- Ist Ihre Anlage korrekt registriert? (Bei KLE: Ja.)
- Liegen technische Dokumente und ggf. der Einspeisevertrag vor?
- Haben Sie Ihre Zählernummer und Inbetriebnahmedatum griffbereit?
Kontakt mit dem Netzbetreiber aufnehmen
- Nutzen Sie das Kundenportal oder schreiben Sie eine formelle E-Mail.
- Fordern Sie die Vergütung unter Angabe Ihrer Daten.
- Setzen Sie eine Frist (z. B. 14 Tage).
Dokumentieren Sie alles
- Speichern Sie alle E-Mails, Schreiben und Rückmeldungen.
- Notieren Sie Telefonate mit Datum und Ansprechpartner.
Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten
- Die Verbraucherzentrale bietet Beratung.
- Bei größeren Beträgen kann ein Fachanwalt für Energierecht helfen.
Bundesnetzagentur informieren
- Sie können eine Beschwerde direkt bei der Bundesnetzagentur einreichen.
- Nutzen Sie dafür das Online-Formular auf der Website der Behörde.
Praxisbeispiel aus Rheinland-Pfalz
Ein Betreiber aus Hoppstädten-Weiersbach meldete seine Anlage ordnungsgemäß an, erhielt aber über Monate keine Vergütung. Erst nach mehrfacher schriftlicher Nachfrage und Fristsetzung reagierte der Netzbetreiber – und zahlte rückwirkend. Der Fall zeigt: Hartnäckigkeit und gute Dokumentation sind entscheidend.
Weiterführende Informationen
Für vertiefende Informationen zur Einspeisevergütung empfehlen wir unseren Fachbeitrag:
Einspeisevergütung für private Photovoltaikanlagen
Fazit
Die Einspeisevergütung ist Ihr gutes Recht – und gesetzlich abgesichert. Wenn Zahlungen ausbleiben, sollten Sie aktiv werden: Unterlagen prüfen, Kontakt aufnehmen, Fristen setzen und notfalls die Bundesnetzagentur einschalten. Die aktuellen Entwicklungen zeigen: Beschwerden haben Wirkung.
Tipp: Wenn Sie Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Netzbetreiber benötigen, sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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