KLE Energie GmbH

Autor
Christian Koch

Aktualisiert am
16. September 2026

Energiespeicher, Photovoltaik

Auch 2027 gilt: 0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaik ändern sich regelmäßig. Besonders rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden immer wieder Anpassungen diskutiert. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer fragen sich deshalb: Bleiben die steuerlichen Vorteile für Photovoltaikanlagen auch 2027 bestehen? Die gute Nachricht vorweg: Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen gilt weiterhin. Damit bleibt ein wichtiger finanzieller Vorteil für alle bestehen, die eine neue PV-Anlage installieren möchten.

 

Warum die Mehrwertsteuerbefreiung unabhängig vom EEG ist

Förderungen und Vergütungssätze werden im Rahmen des EEG geregelt. Dieses wir an die stetige Entwicklung in der Photovoltaik angepasst und ändert sich daher regelmäßig. Die Befreiung der Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen basiert dagegen auf dem Umsatzsteuergesetz und ist nicht an die EEG-Regelungen gekoppelt. Der Nullsteuersatz gilt daher unbefristet und wird nicht regelmäßig reformiert.

Das bedeutet für Anlagenbetreiber vor allem eines:

  • Mehr Planungssicherheit
  • Geringere Investitionskosten
  • Einfachere Kalkulation der Wirtschaftlichkeit
  • Weniger bürokratischer Aufwand

Gerade bei langfristigen Investitionen wie einer Photovoltaikanlage sind stabile Rahmenbedingungen ein wichtiger Faktor.

Für welche Anlagen gilt der Nullsteuersatz?

Die Umsatzsteuer von 0 % gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und dazugehörigen Energiespeichern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen insbesondere Anlagen, die auf oder in der Nähe von Wohngebäuden oder gemeinnützigen Gebäuden installiert werden.

Von der Steuerbefreiung profitieren unter anderem:

  • Photovoltaikmodule
  • Wechselrichter
  • Montagesystem
  • Batteriespeicher
  • Planung und Installation

Voraussetzung ist, dass die Anlage begünstigt installiert wird, beispielsweise auf einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder vergleichbaren Gebäuden im Wohnumfeld.

Wie sieht es mit den Erträgen der Anlage aus?

Neben der Umsatzsteuerbefreiung gibt es weitere steuerliche Vereinfachungen für viele private Betreiber von Photovoltaikanlagen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Einkünfte aus kleineren PV-Anlagen von der Einkommensteuer befreit. Dabei gelten gesetzlich festgelegte Leistungsgrenzen. Diese Reglung wird im Einkommensteuerrecht definiert und nicht im Umsatzsteuerrecht.

Zu den begünstigten Erträgen zählen:

  • Einnahmen aus der Netzeinspeisung
  • Vergütungen für eingespeisten Solarstrom
  • Entnahmen für den privaten Eigenverbrauch im Rahmen der gesetzlichen Regelungen

Da die steuerliche Situation vom Einzelfall abhängt, empfiehlt sich bei speziellen Fragen die Abstimmung mit einem Steuerberater.

Warum sich eine PV-Anlage trotz möglicher EEG-Änderungen lohnt

Viele Interessenten konzentrieren sich ausschließlich auf die Einspeisevergütung. Tatsächlich entsteht die größte Wirtschaftlichkeit moderner Photovoltaikanlagen heute jedoch häufig durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms.

Besonders attraktiv wird das Zusammenspiel aus:

  • Photovoltaikanlage
  • Batteriespeicher
  • Wärmepumpe
  • Wallbox für Elektrofahrzeuge

Je mehr selbst erzeugter Strom direkt im Haushalt genutzt wird, desto weniger Strom muss zu den aktuellen Marktpreisen eingekauft werden.

Vorteile einer PV-Anlage mit Speicher

  • Höherer Eigenverbrauch
  • Mehr Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen
  • Zusätzliche Absicherung bei zukünftigen Marktveränderungen
  • Möglichkeit zur Notstrom- oder Ersatzstromfunktion bei geeigneten Systemen

Häufige Fragen zur Steuerbefreiung

Fazit

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