Seit dem 1. Januar 2023 profitieren Betreiber von Photovoltaikanlagen von zwei zentralen steuerlichen Erleichterungen: der Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung und Installation sowie einkommensteuerlichen Vorteilen für kleine Anlagen.
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt unabhängig von der Leistung der Anlage, sofern sie auf oder in der Nähe von Wohngebäuden oder gemeinnützigen Gebäuden installiert wird. Die einkommensteuerlichen Vorteile betreffen die laufenden Erträge aus dem Betrieb kleiner Anlagen mit spezifischen Leistungsgrenzen.
Es ist wichtig, diese beiden Regelungen auseinanderzuhalten, da sie unterschiedliche Bereiche betreffen und oft verwechselt werden.
PV-Anlage und Solarstromspeicher sind steuerfrei Weiterlesen »
